. . |  deutsch | english |

Die Arbeit

Kinder erleben im Frauenhaus eine derart neue und ungewohnte Situation, dass es wichtig ist, ihnen feste Bezugspersonen anzubieten und ihnen dadurch die Umstellung zu erleichtern.

Für jedes Kind ist im Haus BORA eine bestimmte Erzieherin Ansprechperson, die sich während der Zeit im Frauenhaus besonders um das Kind kümmert und engen Kontakt mit der Mutter pflegt.

Altersspezifische Gruppenangebote mindestens an vier Nachmittagen in der Woche geben den Kindern die Gelegenheit, Freundschaften zu schließen, sich in den Hausalltag einzuleben, die Sorgen zu vergessen und Spaß zu haben.

Im Haus leben Kinder aus unterschiedlichen Kulturen. Die Erzieherinnen im Haus BORA sind interessiert am alltäglichen Leben der Kinder und ermutigen die Kinder, sich mit ihren unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und familiären Erfahrungen in die Gruppe einzubringen.

Die Kinder erfahren in der Gruppe, dass es unterschiedliche Lebensweisen, Sprachen, Feste, Lieder gibt, die gleichermaßen akzeptiert werden. Sie erfahren auch, dass andere Kinder ebenfalls Gewalt in ihrer Familie erlebt haben und dass Gewalt nicht akzeptabel ist.

Ein Schwerpunkt der erzieherischen Arbeit in der Gruppe ist die Konfliktarbeit.
Gewalt unter Kindern zur "Klärung" von Konflikten wird nicht hingenommen. Die Auseinandersetzung mit Gewalttätigkeiten der Kinder untereinander wird vor dem Hintergrund der familiären Erfahrungen der Kinder besprochen. Die Erzieherinnen zeigen den Kindern Wege der Konfliktlösung, die auf Einigung, Absprachen und gegenseitigem Respekt beruhen.

Neben der Gruppenarbeit bieten die Erzieherinnen Einzelgespräche an, um den Kindern zu ermöglichen, ihre Ängste und Nöte zu äußern.

Im Kontakt mit den Müttern besprechen die Erzieherinnen u.a. Erziehungsfragen und versuchen die Mütter in ihrem Interesse an den Kindern und im Verstehen der Kinder zu unterstützen.

Ein weiterer großer Aufgabenbereich umfasst die Unterstützung bei Schul- und Kitawechsel, bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen, Klärung von Unterhalt und Kindergeld, der Planung und Organisation der Schulferien sowie bei der Suche nach individuellen Freizeitangeboten. (Bücher und Spiele können im Kinderbereich direkt ausgeliehen werden.)

Seit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechtes hat vor allem die Auseinandersetzung mit den Sorgerechtsregelungen und den Umgangsregelungen an Bedeutung gewonnen.
Das neue Kindschaftsrecht erschwert die alleinige Sorgeberechtigung der Mutter.
Das Kindschaftsrecht geht von dem Recht des Kindes auf beide Eltern aus. In der Regel soll das gemeinsame Sorgerecht der Eltern beibehalten werden. Sofern der gewalttätige Vater dem Gericht nicht fähig zur Sorge für das Kind erscheint, ist das Sorgerecht der Frau häufig an großzügige Regelungen für den Umgang des Vaters mit dem Kind verbunden.

Diese Regelungen setzen die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zu partnerschaftlicher Einigung und Verantwortung für das gemeinsame Kind voraus, zumindest aber ein Interesse am Wohl des Kindes. In Fällen, in denen dies gegeben ist, schützt das Kindschaftsrecht die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen.

In Gewaltbeziehungen ist die vom Gesetzgeber mitgedachte und eingeforderte partnerschaftliche Einigung nicht möglich. Auf der einen Seite gibt es einen Mißhandler/Täter, auf der anderen Seite Geschädigte/Opfer. Entscheidungen werden in dieser Beziehung im Feld von Machtausübung /Gewalt und Unterordnung gefällt. Es fehlt beim Täter die Bereitschaft und Fähigkeit zu partnerschaftlicher Einigung. Gerade, wenn die Frau die Beziehung verlassen will, kommt es häufig zu verstärktem Druck und Gewalthandlungen gegen die Frau. Die Kinder werden oftmals als Druckmittel gegenüber der Frau missbraucht. Die Fähigkeit, das Interesse des Kindes wahrzunehmen und entsprechend zu handeln, fehlt.

Wichtige Entscheidungen, die die Kinder betreffen, werden boykottiert, um die Frau zu treffen. Die Situation der Übergabe der Kinder wird genutzt, um die Frau unter Druck zu setzen. Häufig kommt es gerade in dieser Situation wieder zu Gewalttaten an der Frau. Die Kinder sind erneut der Gewaltsituation ausgesetzt und sehen sich genötigt , in dem alten System zu funktionieren. Wieder erleben sie die Ohnmacht der Mutter und die Gewalt des Vaters.

Im Haus BORA haben wir erlebt, wie Väter ihr Umgangsrecht ausnutzten, um das Kind zu entführen. Wir haben erlebt, wie Frauen den Mut verloren oder zu dem Mann zurückkehrten, um den Umgang des Mannes mit dem Kind besser kontrollieren zu können.
Die Gespräche darüber, wie dem Jugendamt/dem Gericht die Situation der Kinder und der Frau verständlich gemacht werden kann, wie eine getroffene Umgangsregelung lebbar gemacht werden kann, wie die Kinder geschützt werden können, nehmen großen Raum in der täglichen Arbeit ein.

Letztlich ist hier die Grenze der praktischen Arbeit mit Kindern und Müttern erreicht. Durch Öffentlichkeitsarbeit muß deutlich werden, dass die bestehende Rechtslage, d.h. das Kindschaftsrecht bzgl. Gewaltbeziehungen modifiziert werden muß:

Im Fall von häuslicher Gewalt muß die Sicherheit des Kindes und des betreuenden Elternteiles, in der Regel der Mutter, absolute Priorität haben. Eine erneute Traumatisierung des Kindes muß unbedingt vermieden werden!