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Aufnahme

Sie können zu uns kommen, wenn Sie
  • aktuell von Gewalt bedroht sind oder in ihrer Vergangenheit Gewalt erlebt haben
  • und in der Folge psychisch so stark belastet sind, dass Sie ihr Leben nicht ohne Unterstützung bewältigen können oder unter einer diagnostizierten psychiatrischen Erkrankung leiden.

Wichtig ist, dass Sie den Schutzraum, den unser Projekt bietet, brauchen und die Anonymität des Hauses mittragen können. Dieser Schutzraum ist notwendig, wenn eine aktuelle Bedrohung vorhanden ist, kann aber auch als stabilisierender Faktor bspw. während einer Therapie sehr hilfreich sein.

Wenn Sie Kinder haben, werden diese mit aufgenommen. Für Jungen gilt allerdings eine Altersbeschränkung von 14 Jahren. Die Kinder können bei Bedarf von den Mitarbeiterinnen unseres Projektes Hilfen zur Erziehung begleitet werden.

Wenn Sie sich für eine Aufnahme in unser Projekt interessieren, rufen Sie uns einfach an. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin für ein unverbindliches Vorgespräch. So können Sie sich über unser Angebot informieren und wir bekommen eine Vorstellung von Ihren Problemen und Veränderungswünschen. Gemeinsam können wir dann herausfinden, ob unser Projekt das geeignete Hilfsangebot für Sie ist.

Da die Frauenwohngemeinschaft über das SGB XII § 75 (Sozialgesetzbuch) finanziert wird, muss der zuständige Sozialpsychiatrische Dienst (SPD) vor einer Aufnahme prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, damit das Sozialamt die Betreuungskosten übernimmt. In der Regel erfolgt das in einem Gespräch mit der Ärztin vom SPD, zu dem wir Sie gern begleiten und an dem wir, wenn Sie es wünschen, auch teilnehmen können.

Für Ihren Wohnraum in unserem Haus müssen Sie Miete zahlen. Sind Sie Bezieherin von ALG II oder Sozialhilfeempfängerin, dann übernimmt das Jobcenter bzw. das Sozialamt auch diese Kosten. Wenn Sie über anderes Einkommen verfügen, kann es sein, dass Sie trotzdem einen Anspruch auf ergänzende Hilfen haben. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und helfen Ihnen bei der Erledigung aller diesbezüglichen Formalitäten. In jedem Fall jedoch werden Sie, wenn Sie vorher in einer eigenen Wohnung gelebt haben, diese aufgeben müssen.

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