Psychosoziale Prozessbegleitung
Wir unterstützen, begleiten und stabilisieren
Frauen*, Kinder und Jugendliche:
- die Opfer schwerer Gewalt oder einer Sexualstraftat wurden,
- die ein enges Familienmitglied durch eine Straftat verloren haben,
vor, während und nach der Hauptverhandlung.
Wir bieten Informationen
- zum Ablauf/ zu den Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens
- zu Fragen zum Ausgang des Verfahrens/ Urteil
Wir begleiten
- zu Vernehmungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
- beim Besuch des Gerichtsgebäudes/ Gerichtssaals
- während der Wartezeiten und gesamten Gerichtsverhandlung
Wir unterstützen und stabilisieren
- bei Angst, Stress und Unsicherheit
- während und nach der Aussage
Wir vermitteln
- Techniken zur Bewältigung/ Stressreduktion
- individuelle Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen zur Verarbeitung und Alltagsbewältigung
Wer trägt die Kosten?
Das zuständige Gericht auf Antrag:
- für Minderjährige, die Opfer einer Gewalt- oder Straftat wurden,
- für Frauen*, die Anspruch auf eine Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung haben.
Liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung bei erwachsenen Opfern von Gewalttaten nicht vor, können sie auf eigene Kosten psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.
Kontakt:
Tel: 030 – 962 48 49 0
Mail: wohnen[at]frauenprojekte-bora.de
gefördert mit Spendenmitteln des DWBO