Wir bieten

Hilfen zur Erziehung ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche und ihre Eltern, die familiäre und häusliche Gewalt erlebt haben.

Kinder sind von familiärer und häuslicher Gewalt immer betroffen, auch wenn die Gewalt sich nicht direkt gegen sie selbst richtet, sondern gegen die Mütter. Die Trennung der Eltern wird von vielen Kindern als befreiend erlebt, dennoch löst sie in der Regel auch ambivalente Gefühle aus. Nach der Trennung der Eltern haben Kinder oft nur sporadischen Kontakt zu dem anderen Elternteil. Auch verlieren sie meist ihr bisheriges soziales Umfeld, sie müssen die Schule oder Kita wechseln und neue Beziehungen aufbauen. Kinder, die in von Gewalt beherrschten Beziehungen aufwachsen, haben meist nicht gelernt, Konflikte konstruktiv zu lösen sowie langfristige und verlässliche Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen.

Kinder sind dieser Gewalt besonders hilflos ausgeliefert, da sie sozial, emotional und wirtschaftlich von ihren Eltern als Bezugspersonen abhängig sind. Sie benötigen gezielt Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation, die wir ihnen und ihren Eltern in Form von Hilfe zur Erziehung (§§ 30, 31, 35 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt anbieten.

Die Hilfe wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und durch dieses bewilligt. Die Hilfe ist für die Familie immer kostenfrei.

Die Art und der Umfang der Hilfe richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall.

Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer:in (§ 30 SGB VIII)

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie, und fördern die Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Wesentliches Ziel dieser Hilfe ist es, Familien in ihren Erziehungsaufgaben zu begleiten und zu betreuen und sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt zu Ämtern und Institutionen zu unterstützen. Eine sozialpädagogische Fachkraft begleitet und betreut die Familie kontinuierlich über einen längeren Zeitraum und gibt Unterstützung und Anregung zur Selbsthilfe.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Die Hilfe richtet sich an Jugendliche in besonders schwierigen Lebenssituationen wie z.B. häusliche Gewalt, psychische Belastung, Wohnungslosigkeit. Die Betreuung erfolgt über einen längeren Zeitraum entsprechend der individuellen Lebenssituation des jungen Menschen und umfasst u.a. die intensive Hilfestellung bei persönlichen Problemen und Notlagen, Hilfe bei der Beschaffung und dem Erhalt einer geeigneten Wohnmöglichkeit, die Vermittlung in eine schulische oder berufliche Ausbildung bzw. Arbeitsaufnahme, die Unterstützung bei der Verwaltung der finanziellen Mittel und bei der Gestaltung der Freizeit.

Clearing

Das ambulante Clearing als Hilfe zur Erziehung ist eine Möglichkeit in den Familien mit multiplen, noch unklaren Bedarfslagen zur Unterstützung bezüglich Hilfe zur Erziehung, Problemlagen aufzudecken und den Bedarf der Familie zusammen mit den Familienmitgliedern zu ermitteln. Das ambulante Clearing wird eingesetzt, um Ressourcen, Stärken, Probleme, Belastungen, Gefährdungen, Kapazitäten und Kompetenzen der Familien zu klären und ggf. ein passgenaues Hilfeangebot zu entwickeln.